Letzte Aktualisierung: April 2024
Ein Anliegen melden
Averna ist bestrebt, eine Kultur der Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit am Arbeitsplatz und im Umgang mit anderen zu fördern. Wenn Sie etwas Auffälliges beobachten, egal ob Sie ein Mitarbeiter oder ein Geschäftspartner sind, haben Sie das Recht und die Pflicht, etwas zu sagen.
Beim Whistleblowing geht es um die Aufdeckung von Fehlverhalten im Interesse der Öffentlichkeit und der Integrität des Unternehmens. Bei Klagen (oder Beschwerden) hingegen geht es in der Regel um die Lösung individueller und zwischenmenschlicher Probleme im Arbeitsumfeld oder in der Geschäftsbeziehung.
Bedenken oder Probleme können uns gemäß der nachstehenden Tabelle mitgeteilt werden:
Anliegen oder Problem | Kontaktstelle |
---|---|
Allgemein | legal@averna.com |
Datenschutz | privacy@averna.com |
Einhaltung von Rechtsvorschriften & ESG | compliance@averna.com |
Zusätzlich zu unserem internen Whistleblowing- und Beschwerdeverfahren hat Averna auch einen Kommunikationskanal eingerichtet, der es den Mitarbeitern ermöglicht, Probleme anzusprechen, auch wenn es ihnen unangenehm ist, sie vor Ort zu melden, oder wenn sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten. Derartige Probleme können unserem Vorstandsvorsitzenden, der von der Geschäftsführung unabhängig ist, per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: ethics@averna.com sendet. Dieser Kanal ist aus Sicht von Averna anonym.
Letztlich gilt unabhängig von der Kontaktstelle die gleiche Richtlinie: Meldungen werden ernst genommen, diskret und unter größtmöglicher Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen behandelt.
Averna nimmt Repressalien nicht auf die leichte Schulter – jede Person, die sich an Vergeltungsmaßnahmen beteiligt und/oder eine andere Person davon abhält, sich zu melden oder Hilfe zu suchen, wird disziplinarisch belangt.
Struktur des Whistleblowing- und Beschwerdeverfahrens
Der Eingang Ihres Hinweises oder Ihrer Beschwerde bei der von Ihnen gewählten Kontaktstelle setzt ein gewissenhaftes Verfahren in Gang, bei dem der Schwerpunkt auf einer sorgfältigen und sicheren Dokumentation, einer taktvollen Kommunikation mit den betroffenen Parteien und angemessenen Folgemaßnahmen liegt, um das Problem zu lösen und eine Wiederholung zu verhindern.
Im Allgemeinen können Sie nach der Einreichung einer Beschwerde folgende Schritte erwarten:
Die Schritte 3 bis 5 können je nach Art und Umfang der Beschwerde zwischen einigen Tagen und einigen Wochen in Anspruch nehmen, während Schritt 6 je nach Verfahren bis zu einigen Monaten dauern kann. In jedem Fall wird Ihre Beschwerde auf unserer Prioritätenliste ganz oben stehen bleiben.
Während des Verfahrens können Sie jederzeit zusätzliche Fragen oder Bedenken vorbringen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich dies auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens auswirken kann.
Einspruch gegen einen Lösungsplan
Wenn Sie den von uns vorgeschlagenen Lösungsplan nicht akzeptieren, haben Sie die Möglichkeit, ihn abzulehnen, indem Sie uns Ihre Ablehnung über den während des gesamten Beschwerdeverfahrens verwendeten Kommunikationskanal mitteilen. Eine Ablehnung löst sofort eine Überprüfung des Lösungsplans aus. In diesem Fall werden wir zusammenarbeiten, bis wir eine Alternative gefunden haben, die für uns alle zufriedenstellend ist.
Der Einspruch gegen einen Lösungsplan kann die Bearbeitungszeit für Ihre Beschwerde verlängern.
Rücknahme der Beschwerde
Obwohl wir unser Bestes tun, um unseren Lösungsansatz an den Kontext Ihrer Beschwerde anzupassen und Ihre Bedürfnisse während des gesamten Verfahrens zu berücksichtigen, kann es aufgrund der Schwere oder Bedeutung des angesprochenen Problems nicht möglich oder angemessen sein, Ihre Beschwerde zurückzuziehen.
Bitte bedenken Sie, dass eine einmal eingereichte Beschwerde ggf. unabhängig von einem späteren Meinungswechsel oder dem Wunsch, sie zurückzuziehen, behandelt oder untersucht werden muss, insbesondere wenn es sich um Angelegenheiten von rechtlicher oder ethischer Bedeutung handelt.
Bewertung unseres Whistleblowing- und Beschwerdeverfahrens
Unser Whistleblowing- und Beschwerdeverfahren wird mindestens alle 12 Monate sowie auf Ad-hoc-Basis einer Bewertung unterzogen. Diese Verantwortung hierfür wird von unserem Rechtsteam, den zuständigen Führungskräften und dem Verwaltungsrat gemeinsam getragen.
Die Bewertungen konzentrieren sich auf die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aspekte und Messgrößen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aspekte | Metriken |
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Rechtzeitigkeit |
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Fairness und Objektivität |
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Qualität der Lösung |
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Vertraulichkeit und Anonymität |
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Zufriedenheit und Vertrauen der Mitarbeiter |
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Einhaltung der Rechtsvorschriften |
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Schulung und Sensibilisierung |
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